Witzige Aussagen? Das kann nicht nur das Finanzamt!

Witzige Aussagen? Das kann nicht nur das Finanzamt!

Heute geht es mal um eine nette(?!) Sachbearbeitung am Ordnungsamt im Bezug auf die Gewerbeanmeldung. Das Ziel war – wie ich es auf meinen Seminaren immer schule – vorsichtig anzufragen ob eine rückwirkende Anmeldung möglich ist. Das Gewerbe hätten wir in diesem Fall gerne zum 01.01.2020 angemeldet. Glücklicherweise haben wir vorab kurz telefoniert und schon festgehalten, dass dies im face-to-face-Kontakt sehr viel einfacher ist, als am Telefon mit dem Sachbearbeiter.

Das Gespräch lief in etwa so ab:
Frage: Kann ich denn auch rückwirkend anmelden?
Antwort (klang augenzwinkernd): Ja natürlich, wenn es nicht gleich über Jahre geht!
Frage: Prima, dann wäre der 01. Januar schön.
Antwort: Sooo lange? Na wenn Sie Glück haben kommen Sie da nochmal mit einem Bußgeld davon!

WIE BITTE??? Also Du kannst Dich heute wirklich auf niemanden mehr verlassen. Die Lösung? Nachdem wir nun wissen woran wir sind, haben wir beschlossen das Gewerbe bis zum 01. April zurückzudatieren. Steuerlich sind bis zu drei Monate Vorkosten kein Problem, so können wir also noch alles aus Januar, Februar und März geltend machen!

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